Bei Grundstücken, bei denen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die Erzielung eines Ertrages bzw. einer Rendite im Vordergrund steht, wie z.B. Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten, richtet sich der Verkehrswert maßgeblich nach dem Ertragswertverfahren.
Der Ertragswert wird auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge aus dem ermittelten Bodenwert (§16 ImmoWertV) und dem kapitalisierten Reinertrag (§18 Abs. 1 ImmoWertV), vermindert um den Betrag der angemessenen Verzinsung des Bodenwertes (maßgebliche Liegenschaftszins), ermittelt.